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EU 1169/2011: Allergen-Compliance im Restaurant kompakt

Von Ibrahim Anjro · · 11 min Lesezeit

Allergenkennzeichnung nach EU-Verordnung 1169/2011 auf einer digitalen Speisekarte

Der praktische Leitfaden zur EU-Verordnung 1169/2011: die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene, schriftliche vs. mündliche Angabe, Strafen und QR-Karten.

Die EU-Verordnung 1169/2011 – Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, oft als „LMIV" (Lebensmittelinformationsverordnung) abgekürzt – ist das grundlegende EU-Recht zur Kennzeichnung und Informationspflicht bei Lebensmitteln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Verordnung 1169/2011 (LMIV) verpflichtet jedes Restaurant in der EU, die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene anzugeben, sobald sie in einem Gericht enthalten sind – und zwar vor der Bestellung.

  • Die Angabe kann schriftlich oder mündlich erfolgen, doch die meisten Mitgliedstaaten verlangen eine schriftliche, für den Gast bei der Entscheidung sichtbare Angabe – ein rein mündliches Modell ist zunehmend schwer zu verteidigen.

  • Digitale Karten (QR, Tablets, als Karte genutzte Websites) unterliegen denselben Angabepflichten wie gedruckte Karten. Das Format ändert die rechtliche Pflicht nicht.

  • Die Strafen bei Verstößen variieren je Mitgliedstaat, liegen aber typischerweise zwischen 1.000 und über 20.000 € pro Verstoß, in schweren Fällen mit möglicher Strafverfolgung.

  • Der einfachste Weg zur Konformität: Allergene als strukturierte Daten auf jedem Gericht kennzeichnen, in jeder Sprachversion der Karte darstellen und das Servicepersonal auf die Dokumentation schulen.

Was verlangt die EU-Verordnung 1169/2011 von Restaurants?

Die EU-Verordnung 1169/2011 – die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Information der Verbraucher über Lebensmittel (kurz „LMIV") – ist das grundlegende EU-Recht zur Kennzeichnung und Informationspflicht.

Für Restaurants sind die einschlägigen Bestimmungen:

  • Artikel 9 (verpflichtende Angaben). Legt die Liste der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene fest. Jedes Lebensmittel, das eines dieser Allergene enthält, muss es angeben.

  • Artikel 21 (Kennzeichnung bestimmter allergie- oder unverträglichkeitsauslösender Stoffe). Regelt, wie die Allergenangabe zu erfolgen hat – in der Regel durch Hervorhebung der allergenen Zutat im Zutatenverzeichnis.

  • Artikel 44 (nationale Maßnahmen für nicht vorverpackte Lebensmittel). Dieser Artikel gilt für Restaurantgerichte (die nicht vorverpackt sind). Die Mitgliedstaaten haben einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung der Allergenangabe für nicht vorverpackte Lebensmittel, doch die Angabe selbst ist verpflichtend.

Die praktischen Betriebsregeln:

  • Jedes Gericht mit einem der 14 Allergene muss dieses angeben.

  • Die Information muss vor der Bestellung verfügbar sein.

  • Die Information muss in einer für den Verbraucher verständlichen Form vorliegen.

  • Die Mitgliedstaaten können eine schriftliche Angabe verlangen (die meisten tun das) oder eine mündliche Angabe mit Dokumentation erlauben (weniger).

Die 14 kennzeichnungspflichtigen EU-Allergene

Zur Orientierung die vollständige Liste, mit praktischen Hinweisen für Restaurantküchen:

  1. Glutenhaltiges Getreide– Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut. Auch Mehl, Semmelbrösel, Malz, Bier, Sojasauce (enthält oft Weizen), Seitan, Bulgur, Couscous.

  2. Krebstiere– Garnelen, Hummer, Krabben, Kaisergranat, Flusskrebse. Achten Sie auf Krebstierfonds, Fischsaucen, Austernsaucen.

  3. Eier– einschließlich Eiweiß, Eigelb, Lecithin (E322), Albumin sowie viele Backwaren, Mayonnaise, frische Pasta, Glasuren, Speiseeis, Marshmallows.

  4. Fisch– einschließlich Worcestershiresauce, Caesar-Dressings, Sardellen, Fischsauce, Fischfonds.

  5. Erdnüsse– einschließlich Erdnussöl, Erdnusssauce (Satay), mancher asiatischer Gerichte.

  6. Sojabohnen– einschließlich Sojasauce, Tofu, Edamame, Miso, Tempeh, vieler asiatischer Gerichte, mancher veganer Produkte.

  7. Milch– einschließlich Butter, Käse, Joghurt, Sahne, Laktose. Oft versteckt in Karamell, Backwaren, „natürlichen Aromen".

  8. Schalenfrüchte (Nüsse)– Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashews, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia. Auch Marzipan, Praliné, Frangipane, Pesto (Pinienkerne), manche Backwaren.

  9. Sellerie– einschließlich Selleriesamen, Knollensellerie. Oft in Fonds, Suppen, Mirepoix.

  10. Senf– einschließlich Senfsamen, Senfpulver, Senföl. Häufig in Dressings, Saucen, Marinaden.

  11. Sesamsamen– einschließlich Tahin, Sesamöl, Hummus (enthält oft Tahin), mancher Brote (besonders im Nahen Osten).

  12. Schwefeldioxid und Sulfite (über 10 mg/kg bzw. 10 mg/l)– einschließlich Trockenobst, Wein, Bier, mancher verarbeiteter Fleischwaren, mancher Essige.

  13. Lupine– einschließlich Lupinenmehl, Lupinenbohnen. Häufiger in manchen mediterranen und südamerikanischen Küchen.

  14. Weichtiere– Austern, Muscheln, Venusmuscheln, Tintenfisch, Kraken, Jakobsmuscheln, Schnecken.

Diese 14 bilden die Untergrenze der Angabepflicht. Mitgliedstaaten können lokal weitere Angaben verlangen, und vorbildliche Restaurants geben oft mehr an (etwa ein ausdrückliches „enthält Koriander" für Gäste mit seltenen Allergien, obwohl Koriander nicht zu den EU-14 gehört).

Darf ich Allergeninformationen mündlich geben oder müssen sie schriftlich sein?

Das hängt vom Mitgliedstaat ab.

Mitgliedstaaten mit Pflicht zur schriftlichen Angabe (die meisten)

  • Italien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Portugal, Belgien, Niederlande, Österreich.

  • Die Angabe muss auf der Karte oder einem anderen für den Gast einsehbaren, vor der Bestellung verfügbaren Dokument erscheinen.

  • „Auf Anfrage verfügbar" reicht im Allgemeinen nicht – die Information muss proaktiv zugänglich sein.

Mitgliedstaaten mit erlaubter mündlicher Angabe (weniger, mit Auflagen)

Manche nordeuropäischen Mitgliedstaaten erlauben ein mündliches Modell, sofern:

  • die Schulung des Personals dokumentiert ist,

  • ein schriftlicher Nachweis hinter dem Tresen bzw. in den Unterlagen zur Überprüfung verfügbar ist,

  • die Gäste ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Allergeninformationen auf Anfrage verfügbar sind.

Best Practice 2026 (unabhängig vom Mitgliedstaat)

  • Schriftliche Angabe auf der Karte (digital oder gedruckt).

  • Personal geschult, auf Nachfrage mündlich zu ergänzen.

  • Dokumentation für Prüfzwecke geführt.

  • Allergenfilter auf der digitalen Karte, damit Gäste sichere Optionen selbstständig finden.

Der EU-weite Trend geht zu strengeren Erwartungen an die schriftliche Angabe. Selbst dort, wo die mündliche Angabe technisch erlaubt ist, ist die schriftliche die sicherere Compliance-Haltung und das bessere Gästeerlebnis.

Müssen alle 14 Allergene auf jeder Karte erscheinen?

Nein – nur die Allergene, die in Ihren konkreten Gerichten vorkommen.

Serviert Ihr Restaurant kein Gericht mit Sellerie, müssen Sie Sellerie auf der Karte nicht erwähnen. Verarbeitet Ihre Küche überhaupt keine Erdnüsse, gilt die Erdnussangabe für Ihre Karte nicht.

Der Rahmen lautet: Geben Sie jedes der 14 Allergene an, wo es in Ihren Gerichten vorkommt. Die vollständige 14er-Liste muss nicht als statische Referenz erscheinen – nur die für Ihre Karte relevante Teilmenge.

Zwei praktische Ausnahmen gibt es dennoch:

  1. Kreuzkontaminations-Angaben. Verarbeitet Ihre Küche Erdnüsse in manchen Gerichten und nicht in anderen, kann ein „kann Erdnüsse enthalten" auch für Gerichte gelten, die absichtlich keine Erdnüsse enthalten. Kennzeichnen Sie diese ausdrücklich.

  2. Referenz-Glossar auf der Karte. Viele Restaurants ergänzen auf der digitalen Karte eine „Legende", die zeigt, welche Symbole/Abkürzungen für welche Allergene stehen. Das hilft dem Gästeverständnis, auch wenn nicht jedes Gericht jedes Allergen auslöst.

Wie hoch ist die Strafe bei Verstößen?

Die Strafen unterscheiden sich deutlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten, doch die typische Spanne:

Verwaltungsbußgelder

  • 500–5.000 € beim ersten Verstoß in den meisten Mitgliedstaaten.

  • 5.000–20.000 €+ bei wiederholten Verstößen oder schweren Fällen.

  • 50.000 €+ in extremen Fällen (besonders bei Verbraucherschaden).

Strafrechtliche Haftung

  • Möglich in schweren Fällen – grobe Fahrlässigkeit nach einer tödlichen allergischen Reaktion, absichtliche Fälschung von Allergeninformationen.

  • Der bekannte Fall in Großbritannien (vor dem Brexit, aber illustrativ): Pret a Manger und der Fall Natasha Ednan-Laperouse, der zu Natasha's Law (2021) führte.

Zivilrechtliche Haftung

  • In den meisten Fällen finanziell weit bedeutsamer.

  • Klagen wegen allergischer Reaktionen enden in der EU typischerweise mit Vergleichen von 30.000 bis über 500.000 €.

  • Der Reputationsschaden übersteigt oft die rechtlichen Kosten.

Betriebliche Folgen

  • Beanstandungen des Gesundheitsamts.

  • Mögliche Folgen für die Betriebserlaubnis.

  • Höhere Versicherungsprämien.

  • Erosion des Kundenvertrauens.

Das rechtliche Risiko ist real, für konforme Restaurants aber in der Regel beherrschbar. Das Risikoprofil eines Verstoßes ist unattraktiv, selbst bevor man die moralische Dimension der Gästesicherheit berücksichtigt.

Wie gilt das konkret für digitale Karten und QR-Karten?

Der Rahmen der EU 1169/2011 ist formatneutral. Die Angabepflichten gelten gleichermaßen für:

  • gedruckte Papierkarten,

  • digitale Karten (QR, Tablets, hausinterne Bildschirme),

  • Online-Bestellsysteme (Lieferplattformen, Websites),

  • Protokolle für die mündliche Angabe.

Speziell für digitale und QR-Karten:

  • Die Allergeninformation muss beim Durchsehen der Gerichte sichtbar sein, nicht in einem separaten Dokument versteckt.

  • Jedes Gericht sollte seine Allergeninformation direkt neben oder unter dem Gericht anzeigen.

  • Mehrsprachige digitale Karten müssen die Allergeninformation in jeder Sprachversion zeigen.

  • Allergenfilter (mit denen Gäste zu meidende Allergene ausblenden können) sind eine Verbesserung des Gästeerlebnisses, ersetzen aber nicht die Angabepflicht je Gericht.

Der praktische Compliance-Weg 2026:

  1. Jedes Gericht mit strukturierten Allergendaten kennzeichnen.

  2. Die digitale Karte so konfigurieren, dass die Allergeninformation je Gericht sichtbar dargestellt wird.

  3. Sicherstellen, dass die Allergenkennzeichnungen über alle Sprachversionen hinweg einheitlich übersetzt werden.

  4. Einen Allergenfilter für den Gästekomfort bereitstellen.

  5. Das Personal fortlaufend auf die zugrunde liegende Allergen-Dokumentation schulen.

Intermenu übernimmt die Schritte 1 bis 4 standardmäßig – die Allergenkennzeichnung ist ein strukturiertes Feld, die Darstellung erfolgt automatisch, und der Filter ist in die Oberfläche der QR-Karte eingebaut. Schritt 5 (Personalschulung) bleibt Aufgabe des Betriebs, wie es sein soll.

Häufige Compliance-Lücken in EU-Restaurants

Fünf Lücken, die bei informellen Feldprüfungen in EU-Restaurants in Touristengegenden häufig auftauchen:

  • Lücke 1: Versteckte Allergene in Fonds und Saucen. Sellerie, Fisch, Schalentiere und Gluten stecken in Brühwürfeln und Fertigsaucen, deren Angabe Betriebe vergessen.

  • Lücke 2: Kreuzkontamination nicht angegeben. Eine Küche, die Weizen in manchen Gerichten verarbeitet und in anderen nicht, sollte „kann Gluten enthalten" auf den glutenfreien Speisen angeben. Viele tun das nicht.

  • Lücke 3: Zweisprachige Karten verlieren die Angabe. Die Karte in der Landessprache listet die Allergene; die englische (oder anderssprachige) Übersetzung lässt sie weg. Das ist ein strukturelles Compliance-Versagen.

  • Lücke 4: Tagesgerichte. Am Tag auf die Tafel geschriebene Specials laufen nie durch die Karten-Prüfung und gelangen ohne Allergen-Dokumentation an die Tische.

  • Lücke 5: Substitutionen nicht neu geprüft. Ein Gast bittet um „ohne Käse"; die Küche ersetzt ihn durch eine Sauce mit Laktose. Die Erwartung „milchfrei" wird ohne Angabe gebrochen.

Die Lösungen für diese Lücken sind operativ, nicht rechtlich – sie erfordern Küchendokumentation, Personalschulung und strukturierte Menüdaten. Sind diese vorhanden, schließen sich die Lücken.

Ein praktischer Compliance-Check in 30 Minuten

Die Verordnung wirkt umfangreich, doch die Prüfung, ob Ihr Betrieb sie erfüllt, lässt sich auf wenige konkrete Schritte herunterbrechen. Nehmen Sie sich eine halbe Stunde und arbeiten Sie diese Punkte durch:

  1. Nehmen Sie ein Gericht als Gast wahr. Scannen Sie Ihre eigene QR-Karte oder schlagen Sie die gedruckte Karte auf. Sehen Sie zu jedem Gericht die Allergene, ohne fragen oder blättern zu müssen? Wenn nein, ist das der erste Handlungspunkt.

  2. Prüfen Sie die Fonds und Fertigprodukte. Gehen Sie die zugekauften Saucen, Brühen und Würzmischungen durch und gleichen Sie deren Etiketten mit Ihrer Kennzeichnung ab. Sellerie, Sulfite und Soja verstecken sich hier am häufigsten.

  3. Vergleichen Sie die Sprachversionen. Öffnen Sie dieselbe Karte in der Landessprache und in einer Fremdsprache nebeneinander. Erscheinen dieselben Allergene bei denselben Gerichten? Divergenzen sind ein häufiges und ernstes Versäumnis.

  4. Kontrollieren Sie die Tagesgerichte. Läuft jedes Special durch dieselbe Allergenprüfung wie die feste Karte, oder gelangt es ungeprüft an den Tisch?

  5. Fragen Sie zwei Mitarbeitende. Können sie erklären, wo die Allergen-Dokumentation liegt und wie sie bei einer Nachfrage vorgehen? Ist die Antwort unsicher, fehlt es an dokumentierter Schulung.

Für den deutschen Betrieb kommt hinzu, dass die schriftliche Angabe faktisch Pflicht ist: „Auf Nachfrage erhältlich" genügt in der Praxis nicht. Halten Sie deshalb neben der sichtbaren Kennzeichnung auf der Karte eine interne Allergen-Referenz vor – etwa eine Übersicht, die jeder Speise ihre Allergene zuordnet und regelmäßig aktualisiert wird. Diese Referenz dient zugleich als Nachweis bei einer amtlichen Kontrolle und als Schulungsgrundlage für neues Personal. Wer diese Dokumentation einmal sauber aufsetzt und mit der digitalen Karte verknüpft, erfüllt die Verordnung nicht nur, sondern kann die Erfüllung im Zweifel auch belegen – und genau diese Belegbarkeit ist im Ernstfall entscheidend.

Häufig gestellte Fragen

Was verlangt die EU-Verordnung 1169/2011 von Restaurants?

Die Angabe der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene, sobald sie in einem Gericht vorkommen, vor der Bestellung und in einer für den Verbraucher verständlichen Form. Die meisten Mitgliedstaaten verlangen eine schriftliche Angabe auf der Karte.

Darf ich Allergeninformationen mündlich geben oder müssen sie schriftlich sein?

Die meisten Mitgliedstaaten verlangen eine schriftliche Angabe. Einige erlauben eine mündliche Angabe mit dokumentierter Personalschulung. Best Practice 2026 ist die schriftliche Angabe auf der Karte plus geschultes Personal, das mündlich ergänzt.

Müssen alle 14 Allergene auf jeder Karte erscheinen?

Nein – nur die Allergene, die in Ihren konkreten Gerichten vorkommen. Die vollständigen 14 müssen nicht als statische Referenz erscheinen, sofern nicht alle enthalten sind.

Wie hoch ist die Strafe bei Verstößen?

Verwaltungsbußgelder von 500 bis über 20.000 € pro Verstoß. Zivilrechtliche Haftung nach allergischen Reaktionen typischerweise 30.000 bis über 500.000 €. Strafrechtliche Haftung in schweren Fällen möglich.

Wie gilt das konkret für digitale Karten und QR-Karten?

Es gelten dieselben Angabepflichten. Jedes Gericht muss die Allergeninformation beim Durchsehen sichtbar anzeigen, in jeder Sprachversion der Karte. Der Allergenfilter ist eine Komfortverbesserung, ersetzt aber nicht die Angabe je Gericht.

Die 14 EU-Allergene automatisch kennzeichnen

Die manuelle Allergenkennzeichnung über eine mehrsprachige Karte mit 50 Gerichten ist eine der fehleranfälligsten Aufgaben der Restaurant-Compliance. Intermenu automatisiert den strukturellen Teil – Allergene einmal auf der Stammkarte kennzeichnen, in jeder unterstützten Sprache korrekt darstellen, mit gästeseitigem Filter direkt in der QR-Karte.

Wenn Ihre aktuelle Allergenangabe auf übersetzter Prosa beruht, sehen Sie sich an, wie der strukturierte Ansatz aussieht. So verwandeln Sie eine gesetzliche Pflicht in einen echten Vorteil für Gästesicherheit und Vertrauen – und sparen sich zugleich die tägliche Fehlerquelle der manuellen Pflege.

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Geschrieben von

Ibrahim Anjro

Founder & Business Developer

+10 years of exp in Business Development