KI-Food-Fotos kennzeichnen: KI-Verordnung für Restaurants

Von Ibrahim Anjro · · 14 min Lesezeit

Digitale Speisekarte im Restaurant mit KI-generiertem Gerichtsfoto und kleinem Hinweis „KI-generiert“

Auf Ihrer Karte liegen KI-Gerichtsfotos. Eine EU-Regel verlangt für einen Teil davon einen Hinweis. Welche das sind, was er sagen muss – und wie er die Karte nicht ruiniert.

KI-Food-Fotografie ist innerhalb von zwei Jahren von der Spielerei zum Standard geworden. Sie ist günstig, sie ist schnell, und für einen inhabergeführten Betrieb, der für vierzig Gerichte keinen Fotografen bezahlen kann, entscheidet sie darüber, ob die Karte Bilder hat oder nicht.

Am 2. August 2026 ist dann eine neue europäische Transparenzregel in Kraft getreten – und ein Teil dieser Bilder braucht seitdem einen Hinweis.

Hier die praxistaugliche Fassung für Gastronominnen und Gastronomen im deutschsprachigen Raum: welche Ihrer Bilder tatsächlich betroffen sind, was der Hinweis sagen muss, wer in Deutschland kontrolliert – und wie Sie das umsetzen, ohne dass Ihr Essen aussieht wie ein Laborversuch.

Hinweis: Dieser Text ist praktische Orientierung, keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Betrieb sprechen Sie bitte mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem2. August 2026verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung, dass Unternehmen realistisch wirkende KI-generierte Bildinhalte offenlegen.

  • Ein fotorealistisches KI-Gerichtsfoto braucht mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Hinweis. Eine erkennbar illustrierte oder stilisierte Grafik so gut wie sicher nicht.

  • Der Hinweis muss für den Gast dort sichtbar sein, wo er das Bild sieht– nicht versteckt im Impressum.

  • Sie müssen nichts mit einem Wasserzeichen versehen. Das ist Sache des KI-Anbieters, nicht Ihre.

  • Zuständig ist in Deutschland die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde.

  • Eine kleine, gut platzierte Zeile „KI-generiert“schadet dem Appetit nicht– aufzufliegen, weil man sie weggelassen hat, schon.

  • Rechnen Sie mit rund20 Minuten, um das für einen typischen Betrieb zu erledigen.

Die kurze Antwort

Wenn Sie ein Gerichtsfoto mit KI erzeugt haben und es aussieht wie eine Aufnahme, die eine Kamera hätte machen können, dann sagen Sie es den Leuten – sichtbar, überall dort, wo das Bild erscheint.

Das ist die gesamte Pflicht in einem Satz. Alles Weitere sind Details zu den Randfällen.

Wo Restaurants KI-Bilder einsetzen – und was davon betroffen ist

Die Betriebe, mit denen wir arbeiten, nutzen KI-Bilder an vier Stellen. Nicht alle sind gleich stark betroffen.

KI-Gerichtsfotos auf der digitalen Speisekarte

In der Regel betroffen. Das ist der Hauptfall. Ein fotorealistisches Bild eines Burgers, eines Currys oder eines Cocktails zeigt einen „realistisch wirkenden Gegenstand“, und ein Gast, der die Karte überfliegt, geht selbstverständlich davon aus, dass eine Kamera im Spiel war. Damit ist die Definition erfüllt.

Und hier wiegt es schwerer als anderswo: Das ist genau das Bild, auf das jemand schaut, während er entscheidet, was er bestellt – und was er dafür zahlt.

Hero- und Galeriebilder auf der Website

In der Regel betroffen und oft übersehen. KI-generierte Aufnahmen „Ihres“ Gastraums, Ihrer Terrasse oder Ihrer Küche sind die heikelste Kategorie, weil sie einen Ort zeigen, den der Gast gleich zu betreten glaubt. Wenn das KI-Interieur Ihrem tatsächlichen Lokal nicht ähnelt, haben Sie zusätzlich zur KI-Verordnung ein Problem mit den Erwartungen Ihrer Gäste – und im Zweifel auch ein lauterkeitsrechtliches.

Social Posts und bezahlte Anzeigen

In der Regel betroffen. Derselbe Test. Die großen Plattformen haben inzwischen eigene Schalter zur KI-Kennzeichnung – nutzen Sie sie. Und denken Sie daran: Ein Hinweis, der auf Ihrer Website steht, reist nicht mit der Datei mit, wenn Sie sie anderswo neu hochladen. Deklarieren Sie auf jeder Plattform einzeln.

Lieferplattform-Einträge

In der Regel betroffen – und zusätzlich prüfen, was die Plattform verlangt. Lieferando, Wolt, Uber Eats und Deliveroo haben eigene Richtlinien zur Bildgenauigkeit, die zusätzlich zur gesetzlichen Pflicht gelten. Ein Gerichtsfoto, das nicht dem entspricht, was in der Tüte ankommt, kostet Sie Erstattungen und Bewertungen – ganz unabhängig vom Recht.

Was in der Regel nicht betroffen ist

  • Illustrierte oder stilisierte Kartengrafik– handgezeichnet wirkende Motive, flache Vektorillustrationen, offensichtliche Cartoons. Die hält niemand für Fotos.

  • KI-generierte Muster, Texturen und Hintergründe ohne realistisches Motiv.

  • Echte Fotografie, die Sie normal bearbeitet haben. Zuschnitt, Aufhellung oder Farbkorrektur eines echten Fotos Ihres echten Gerichts macht daraus keinen KI-Inhalt. Per generativer Füllung Essen auf den Teller zu legen, das nie darauf lag, ist etwas anderes.

Ist ein Burger-Foto wirklich ein „Deepfake“?

An dieser Stelle steigen die meisten Betriebe aus, weil „Deepfake“ nach Wahlmanipulation klingt und nicht nach Mittagskarte.

In der KI-Verordnung ist der Begriff deutlich weiter als im Alltagsgebrauch. Er erfasst durch KI erzeugte oder manipulierte Bildinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln oder realistisch wirken und fälschlicherweise als echt erscheinen würden.

Zwei Folgen überraschen fast jeden:

Sie müssen keine Täuschungsabsicht haben. Bösgläubigkeit ist nicht erforderlich. Ein schönes KI-Foto Ihrer Signature-Pasta, entstanden allein deshalb, weil ein Fotoshooting nicht im Budget war, kann die Definition trotzdem erfüllen.

Es geht nicht nur um Menschen. Gegenstände und Orte zählen mit – und genau deshalb sind Speisen- und Innenraumbilder erfasst.

Der Test, in einfachen Worten

Würde ein Gast beim flüchtigen Blick auf dieses Bild annehmen, dass es jemand mit einer Kamera aufgenommen hat?

  • Ja → als betroffen behandeln. Kennzeichnen.

  • Nein, es ist erkennbar gezeichnet, gerendert oder unmöglich → sehr wahrscheinlich nicht betroffen.

Offensichtlich Fantastisches oder physikalisch Unmögliches liegt außerhalb der Definition. Ein fotorealistischer Teller Pasta ist nicht fantastisch. Ein Drache mit einer Pizza schon.

Und zur Klarstellung, weil es oft falsch verkürzt wird: KI-Bilder sind nicht verboten. Die Verordnung verlangt in bestimmten Fällen einen Hinweis – nicht den Verzicht.

Wo die meisten Betriebe landen

Wenn Sie KI eingesetzt haben, um Lücken in Ihrer Speisenfotografie zu schließen – der übliche Grund –, dann gehen Sie davon aus, dass die meisten dieser Bilder einen Hinweis brauchen. Wenn sich Ihr KI-Einsatz auf Dekografiken und Hintergründe beschränkt, haben Sie vermutlich sehr wenig zu tun.

Was Sie tun müssen – und was nicht

Ihre Aufgabe: ein sichtbarer Hinweis

Die Offenlegung muss für einen Menschen ohne Hilfsmittel verständlich sein. Praktisch heißt das:

  • Wortlaut: „KI-generiert“ ist am klarsten. „KI-generiertes Bild“ und „Mit KI erstellt“ funktionieren genauso. Eines auswählen, überall verwenden.

  • Platzierung: eine Bildunterschrift unter dem Foto oder ein kleines Badge auf dem Bild.

  • Zeitpunkt: sichtbar, wenn der Gast das Bild sieht – nicht erst nach Klick, Hover oder Scrollen.

Nicht Ihre Aufgabe: Wasserzeichen

Sie haben vielleicht gelesen, KI-Bilder müssten „in einem maschinenlesbaren Format markiert“ werden. Das stimmt – aber es ist eine Pflicht des Anbieters des KI-Systems (also des Unternehmens hinter dem Bildgenerator), nicht Ihre als Betrieb, der das Bild veröffentlicht.

Sie könnten es gar nicht, selbst wenn Sie wollten: Kryptografische Herkunftsnachweise lassen sich nicht nachträglich in die Ausgabe eines fremden Modells schreiben. Ihre Verantwortung ist der sichtbare Hinweis. Wenn ein Dienstleister Ihnen erzählt, Ihr Restaurant müsse seine Bilder mit Wasserzeichen versehen, hat er die Verordnung falsch gelesen.

Die vollständige Aufschlüsselung dieser Rollenverteilung –Anbieter baut das Werkzeug, Betreiber veröffentlicht das Bild – finden Sie in unserem Leitfaden zum Kennzeichnen von KI-Bildern nach der KI-Verordnung.

Wer kontrolliert das in Deutschland?

Die Marktüberwachung für die KI-Verordnung liegt in Deutschland bei der Bundesnetzagentur. Sie ist die Stelle, an die Beschwerden gehen und die Aufsichtsmaßnahmen ergreift. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die notifizierende Behörde – sie benennt Konformitätsbewertungsstellen für Hochrisiko-KI und ist für Ihre Speisekartenbilder kein Ansprechpartner.

Realistisch sieht der Vollzug so aus: Niemand aus Bonn steht demnächst in Ihrem Gastraum. Der wahrscheinliche Auslöser ist eine Beschwerde– vom Wettbewerber um die Ecke, von einem Gast oder von einem Verband – über ein nicht gekennzeichnetes Bild, das offen auf Ihrer Website liegt.

Ehrlicherweise gehört dazu auch: Der europäische Vollzugsapparat ist noch im Aufbau. Stand März 2026 hatten erst 8 von 27 Mitgliedstaaten ihre zentrale Anlaufstelle benannt. Wer Ihnen mit unmittelbar drohenden Kontrollen Angst macht, übertreibt. Wer Ihnen sagt, Sie könnten es deshalb liegen lassen, unterschätzt, wie billig die Lösung ist: zwanzig Minuten.

Der Bußgeldrahmen für Transparenzverstöße liegt bei bis zu15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes– je nachdem, welcher Betrag höher ist –, wobei bei KMU ausdrücklich die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ist. Ein Familienbetrieb mit zwei Standorten steht also nicht vor einem Millionenbußgeld. Ausgenommen ist er aber auch nicht.

Für Österreich gilt dieselbe Verordnung mit denselben Fristen und Bußgeldrahmen – Österreich ist EU-Mitglied, die Betreiberpflicht ist identisch. Die Schweiz ist nicht in der EU; die Verordnung gilt dort nicht als nationales Recht. Sie greift aber, wenn die Ausgabe des KI-Systems in der EU verwendet wird– also zum Beispiel bei einem Zürcher oder Luzerner Betrieb, dessen Website und Speisekarte gezielt deutsche, französische und italienische Gäste anspricht. Genau deshalb nehmen viele Schweizer Häuser die Kennzeichnung einfach mit.

Hinweise, die den Appetit nicht verderben

Das ist der Einwand, den jeder Gastronom bringt, und er verdient eine klare Antwort: „Wenn ich ‚KI‘ auf meine Speisenfotos stemple – denken die Gäste dann nicht, das Essen sei fake?“

In der Praxis: nein, sofern Sie es mit etwas Sorgfalt machen. Was Vertrauen tatsächlich beschädigt, ist ein Gast, der die Täuschung selbst entdeckt – oder ein Foto, das so weit von der Realität entfernt ist, dass der Teller bei der Ankunft enttäuscht.

Was funktioniert:

Klein und leise halten. Eine Bildunterschrift in 10–11 Pixeln in Ihrer gedeckten Textfarbe unter dem Bild. Lesbar, ehrlich, nicht schreiend. Genau so werden Allergenhinweise behandelt, und niemand behauptet, die ruinierten eine Karte.

Unter das Bild, nicht quer darüber. Overlay-Badges verdecken Essen. Bildunterschriften nicht.

Konsistente, neutrale Formulierung. „KI-generiert“ liest sich prozedural. Lange, entschuldigende Sätze lesen sich schuldbewusst.

Seien Sie genau, dann kostet Sie der Hinweis nichts. Das eigentliche Risiko ist nicht die Offenlegung – es ist ein Foto, das einen Burger verspricht, den die Küche nicht serviert. Wenn Ihre KI-Bilder Ihre tatsächlichen Gerichte ehrlich abbilden, liest sich ein kleiner Hinweis als Professionalität, nicht als Geständnis. Manche Betriebe berichten, er wirke schlicht modern.

Nicht im Impressum verstecken. Ein pauschaler Satz „Einige Bilder auf dieser Seite sind KI-generiert“ in den AGB erfüllt die Anforderung nicht und wirkt ausweichend, wenn jemand nachsieht.

Genau diese Art der Offenlegung machen Sie längst: Die Allergenkennzeichnung nach EU-Verordnung 1169/2011 ist ein kleiner, standardisierter, gesetzlich verlangter Hinweis, der still neben dem Essen steht und noch keinem Betrieb den Umsatz gekostet hat. Wenn Sie die Parallele im Detail sehen wollen: unser Leitfaden zur Allergenkennzeichnung. Deutsche Betriebe sind Offenlegungskultur gewohnt – Impressum, DSGVO-Hinweise, Preisangaben, Allergene. Das hier ist dieselbe Disziplin, angewandt auf Bilder.

Der 20-Minuten-Sprint

Für ein typisches inhabergeführtes Restaurant ist das wirklich eine Sitzung.

Minute 0–8: finden. Listen Sie jedes veröffentlichte KI-Bild auf – digitale Karte, Website, Social-Profile, Lieferplattformen. Sortieren Sie in „fotorealistisch“ und „erkennbar illustriert“. Nur die erste Gruppe braucht Arbeit.

Minute 8–12: Standard festlegen. Wortlaut („KI-generiert“), Platzierung (Bildunterschrift darunter) und Gestaltung (klein, gedeckt) auswählen. Aufschreiben, damit die Person, die nächste Woche postet, sich daran hält.

Minute 12–18: anwenden. Bildunterschrift an jedes fotorealistische KI-Bild. In Intermenu setzen Sie es einmal pro Gericht. Auf WordPress nutzen Sie das Plugin unten. In Social Media schalten Sie die KI-Deklaration der jeweiligen Plattform ein.

Minute 18–20: dokumentieren. Eine kurze Notiz: Datum, Ihre Regel, wer es gemacht hat. Zehn Zeilen in einem gemeinsamen Dokument genügen – und sie machen aus „Daran hatten wir nicht gedacht“ ein „Hier ist unser Prozess“.

Danach zur Gewohnheit machen: Wer ein KI-Bild erzeugt, kennzeichnet es beim Veröffentlichen. Das Aufräumen tut nur einmal weh.

Wie Intermenu das auf Ihrer Karte löst

Wenn Ihre Speisekarte über Intermenu läuft, sitzt der Hinweis beim Gericht. Sie setzen die KI-Angabe einmal am Artikel, und sie erscheint überall dort, wo dieses Gericht auftaucht –einschließlich jeder Sprache, in die Ihre Karte übersetzt wird.

Dieser letzte Punkt ist wichtiger, als er klingt: Ein Hinweis, den es nur auf Deutsch gibt, hilft einem Gast nicht, der die Karte auf Französisch, Italienisch oder Polnisch liest – und die Pflicht gilt gegenüber allen Gästen. Weil Intermenu die Karte übersetzt, reist der Hinweis mit.

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Auf WordPress? Nutzen Sie unser kostenloses Plugin

Die meisten Restaurant-Websites laufen auf WordPress, und eine Mediathek von Hand durchzukennzeichnen ist genau der Teil, den alle abbrechen.

Dafür haben wir KI-Transparenz-EU gebaut: KI-Bilder und -Videos in der Mediathek auswählen, einmal klicken, und der Hinweis wird auf der ganzen Website öffentlich angewendet. Kostenlos.

Plugin-Status – Stand 7. August 2026. v1.0 ist fertig und ab sofort kostenlos herunterladbar. Wir haben es zusätzlich beim offiziellen WordPress.org-Verzeichnis eingereicht; die Prüfung dauert erfahrungsgemäß einige Wochen, und wir aktualisieren diese Seite am Tag der Freigabe.

Kostenlos herunterladen → · Quellcode auf GitHub

Wir aktualisieren diesen Beitrag mit dem offiziellen Link, sobald er freigegeben ist – Sie können auch dem WordPress.org-Entwicklerprofil folgen.

Damit klar ist, was es tut: Es wendet die sichtbare Offenlegung an, im Stapel. Es stuft Ihre Bilder nicht für Sie ein, und kein Plugin kann einen Betrieb „compliant“ machen– Compliance ist ein Prozess. Den mühsamen mechanischen Teil erledigt es gut.

Häufige Fragen

Müssen Restaurants in der EU KI-generierte Speisenfotos kennzeichnen? Wenn das Foto fotorealistisch ist – also so, dass ein Gast eine Kameraaufnahme vermuten würde –, dann ja. Seit dem 2. August 2026 müssen Unternehmen, die KI-generierte Bildinhalte veröffentlichen, die realistisch wirkenden Gegenständen, Orten oder Personen ähneln, dies sichtbar offenlegen. Erkennbar illustrierte oder stilisierte Kartengrafik fällt in der Regel nicht darunter.

Gilt das auch für meine Bilder auf Lieferplattformen? Ja – und die Plattformen haben zusätzlich eigene Richtlinien zur Bildgenauigkeit. Deklarieren Sie KI-Bilder überall dort, wo Sie sie hochladen; ein Hinweis auf Ihrer eigenen Website reist nicht mit einer neu hochgeladenen Datei mit.

Schreckt ein Hinweis „KI-generiert“ Gäste vom Bestellen ab? Es gibt keine belastbaren Hinweise darauf, dass eine kleine, neutrale Bildunterschrift Bestellungen reduziert – und der Reputationsschaden, wenn ein Gast ein nicht offengelegtes KI-Foto selbst entdeckt, ist deutlich größer. Klein halten, unter das Bild setzen, und dafür sorgen, dass das Foto Ihr tatsächliches Gericht ehrlich abbildet.

Muss ich meine KI-Speisenfotos mit einem Wasserzeichen versehen? Nein. Die maschinenlesbare Markierung ist Pflicht des KI-Anbieters, der das Bild erzeugt hat. Ihre Pflicht als veröffentlichendes Restaurant ist der sichtbare, menschenlesbare Hinweis.

Was ist, wenn ich KI nur zum Nachbessern echter Fotos nutze? Normale Bearbeitung einer echten Aufnahme – Zuschnitt, Licht, Farbe – macht daraus keinen KI-generierten Inhalt. Mit generativer KI etwas hinzuzufügen oder das Gericht wesentlich zu verändern, schon.

Wer ist in Deutschland zuständig, und wie hoch sind die Bußgelder? Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur; notifizierende Behörde ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Transparenzverstöße können mit bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist –, mit Verhältnismäßigkeitsvorbehalt für kleinere Unternehmen. Realistischer Auslöser sind Beschwerden von Gästen oder Wettbewerbern.

Gilt das auch für ein Restaurant in der Schweiz? Die Schweiz ist nicht in der EU, die Verordnung gilt dort nicht als nationales Recht. Sie kann aber greifen, wenn die Ausgabe des KI-Systems in der EU verwendet wird – etwa bei einer Website oder Karte, die gezielt Gäste aus der EU anspricht.

Weiterführende Beiträge


Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), deutsche Fassung auf EUR-Lex · Artikel 50, KI-Verordnung · FAQ der Europäischen Kommission zu Artikel 50· Bundesnetzagentur · Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Zuletzt geprüft am 7. August 2026.

Geschrieben von

Ibrahim Anjro

Founder & Business Developer

+10 years of exp in Business Development